Haftung und beschädigungen
Die Firma Eventday übernimmt keine Haftung bei Unfällen die bei Nutzung von unseren Mietgeräten entstehen können.
Bei Beschädigungen übernimmt der Mieter vollumfänglich die Reparatur oder die Neuanschaffung des beschädigten Gerätes.
1. Haftung für Schäden an der Mietware:
Die Mietware ist durch die Vermieterin grundsätzlich nicht versichert.
Der Mieter ist zum sorgfältigen Gebrauch der Mietware verpflichtet. Er haftet für alle Schäden, wie Transport-, Feuer- und Wasserschäden, sowie Diebstahl vollumfänglich.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietware gegen solche Schäden angemessen zu versichern.
Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Transportschäden sind zusammen mit dem Frachtführer schriftlich zu protokolieren und unverzüglich an EventDay mitzuteilen.
2. Schäden / Rückgabe der Mietware:
Bei Schäden dürfen Reparaturen nur durch die Vermieterin oder durch die Vermieterin bezeichnete Personen ausgeführt werden. Gleiches gilt für Veränderungen und/oder Anpassungen der Mietware.
Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Die Mietware ist sauber und geordnet im Abholzustand zu retournieren. Allfällige durch Widerhandlung gegen diese Bestimmung entstehende Aufwände werden dem Mieter verrechnet.
Es ist dem Mieter zudem untersagt, Firmenlogos der Vermieterin zu entfernen oder unsichtbar zu machen.
3. Akzeptierung der AGB’s:
Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung werden unsere AGB’s akzeptiert.